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Der Zwinger im westfälischen Münster ist eine mittelalterliche Zwingeranlage und Teil der ehemaligen Stadtbefestigung. Zudem ist es Teil eines Mahnmals gegen Gewalt und gehört zum Stadtmuseum Münster.
Das Baudatum des Zwingers des Zwingers wird auf das Jahr 1536 geschätzt. Er wurde an der Stelle des alten Nordost-Turmes der Stadtbefestigung errichtet. Sein ursprünglicher Zweck diente der Niederschlagung einer eventuellen Revolte innerhalb der Stadt, nachdem kurz zuvor die fast zweifährige Täuferherrschaft blutig niedergeschlagen wurde. Dieser ursprünglichen Funktion nach wurde ihm auch der Name "Zwinger" zuteil, der für 1537 erstmalig urkundlich belegt ist. Gleichzeitig befand sich in unmittelbarer Nähe noch ein kleiner Turm, der als Gefängnis benutzt wurde.
Seine ursprüngliche Funktion als Zwingburg verlor der Zwinger allerdings bereits wieder im Jahre 1541, als der damalige Bischof von Münster, Franz von Waldeck, auf die Unterstützung der Stadt angewiesen war und ihr als Dank Teile der Selbstverwaltungsrechte zurückgab. Eine Zwingburg war fortan nicht mehr notwendig und der Zwinger diente seitdem zum Schutze der Stadt an einer besonders exponierten Stelle der Stadtbefestigung, dem Austritt der Aa aus dem Stadtgebiet.
Vergleicht man den münsterschen Zwinger mit dem bekannteren Zwingern in Goslar, so ist er mit einem Durchmesser von 24,3 m sogar größer als diese. Die größte Wandstärke erreichte er mit 4,64 m. "Dat grote Bollwerk", wie es auch genannt wurde, zählte damit zu den stärksten Stadtbefestigungen der frühen Neuzeit.
Im Jahre 1619 war zunächst geplant, das Gebäude als Zuchthaus zu verwenden. Dieser Plan wurde jedoch erstmal nicht umgesetzt und sollte erst über 100 Jahre später wieder aufgegriffen werden. Stattdessen wurde im Jahre 1635 eine Rossmühle im Zwinger installiert, im Jahre 1657 folgte eine zweite. Im gleichen Jahrzehnt wurde auch der Umbau der Anlage diskutiert. Demnach sollte das ursprüngliche Kegeldach abgenommen und durch eine flache Decke ersetzt werden, um darauf Kanonen installieren zu können. Hierzu gab es zwei unterschiedliche Pläne. Der erste, der am 2. Mai 1650 gefasst wurde, sah vor den Zwinger mit einer Holzdecke zu versehen. Nachdem fast ein Jahr nichts geschah, wurde er am 9. Juli 1651 verworfen und durch die Idee eines Gewölbes ersetzt. Aber auch diese Idee wurde wieder verworfen. Letztendlich wurde der Zwinger nicht umgebaut. Dies belegen Belagerungspläne von Bischof Christoph Bernhard Graf von Galen aus den Jahren 1657 sowie 1661.
Nach von Galens erfolgereicher Belagerung Münsters im Jahre 1661 ging die Kontrolle über die Wehranlagen und somit auch den Zwinger an den siegreichen fürstbischöflichen Landesherren über. Über die Nutzung des Gebäudes während dieser Zeit existieren allerdings keine Informationen. Erst wieder im Jahre 1732 tritt der Zwinger geschichtlich in Erscheinung. Im Auftrag des Landtages und nach den Plänen von Johann Conrad Schlaun wurde das Gebäude in ein Gefängnis umgewandelt. Dazu enstanden in allen drei Geschossen jeweils sechs Zellen, was jedoch nicht den ursprünglichen Plänen Schlauns entsprach. Er plante zunächst jeweils acht Zellen im Erd- sowie im Dachgeschoss. Im Kellergeschoss sollten keine Zellen entstehen. Die ursprünglich 4,64 m dicke Außenmauer wurde teilweise abgetragen und betrug am Ende der Umbaumassnahmen nur noch 1,95 m.
Bereits 1833 bzw. 1835 schlug der damalige Bauinspektor Teuto vor, das Gebäude abzutragen und an dergleichen Stelle ein neues, größeres Gefängnis zu errichten. Da dieser Plan nicht durchgeführt wurde, entstand um 1850 an der Gartenstraße, nur einen Steinwurf vom Zwinger entfernt, ein neues Gefängnis, welches noch immer im Betrieb ist. Dennoch blieb die Funktion als Gefängnis noch einige Zeit erhalten. Letztmalig wurde der Zwinger für das Jahr 1877 als ein solches erwähnt.
Bereits seit dem 21. August 1900 besitzt der Zwinger den Status als Denkmal, nachdem der damalige Provinzialkonservator bei der Landesregierung gegen den Abriss intervenierte. Am 16. Juni 1911 erwarb dann die Stadt Münster den Zwinger zum Preis von 130.000 Reichsmark. Ihr wurde zudem zur Auflage gemacht, den Zwinger dauerhaft zu erhalten. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er im Herbst 1919 im Inneren teilweise verändert und anschließend an Maler vermietet, die den Zwinger als Wohnung und Atelier nutzten.
Während der Zeit des Nationalsozialismus diente der Zwinger zunächst als "Kulturheim der münsterischen Hitler-Jugend", ab 1944 dann als Inhaftierungsanstalt für die Gestapo. Diese führte im Innenhof Exekutionen von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen durch, anscheinend auch nachdem das Gebäude im Frühjahr 1945 teilweise von Bomben zerstört wurde.
Nach dem Krieg verfiel der Zwinger zusehends. Planungen, die Stätte in ein Mahnmal zu verwandeln, fielen Geldnöten zum Opfer. Unter Anderem sollte Heinrich Böll eine Gedenkplakette betexten und besichtigte den Zwinger im April 1971 auch. Erst nachdem Rebecca Horn den Zwinger im Rahmen der Skulptur.Projekte 1987 mit der Skulptur Das gegenläufige Konzert zu neuem Leben verhalf, wurde der Ausbau zu einem Mahnmal verwirklicht. Im September 1989 beschloss der Rat der Stadt daher, es als Gedenkstätte zu nutzen, mit Gedenken "an die Opfer der Gewalt in Münster, an die Opfer der Kriegsgewalt und der Verfolgung Unschuldiger, besonders an die unmenschliche Strafjustiz und den Terror gegen politische Gegner, Angehörige von Minderheiten und Kriegsgefangene während des Nazi-Regimes". Eine umfassende Restaurierung erfolgte in den Jahren 1995 bis 1997.
Die seit 1987 im Rahmen der Skulptur.Projekte im Zwinger installierte Skulptur Das gegenläufige Konzert von Rebecca Horn brachte den Zwinger wieder in den Fokus der Öffentlichkeit und forcierte die Restaurierung des zur Ruine verkommenen Gebäudes. Horn istallierte an den Wänden des Zwingers insgesamt 42 Metallhämmer, die regelmäßig ein tickendes Geräusch auslösen. Zusammen mit aufgestellten ewigen Lichtern soll so eine beklemmende Atmosphäre geschaffen werden.
Im Inneren des Zwingers tropft regelmäßig Wasser aus einem Trichter und fällt zwölf Meter tief in eine Zisterne. Kleine Details ergänzen die Skulptur, so zum Beispiel ein Ei, das von zwei spitzen Metallnadeln, die aus der Decke bzw. dem Boden wachsen, gehalten wird.
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